Investitionsrechnung

Investitionsrechnung mit Restwert

Bei den vorherigen Aufgaben sind wir bis jetzt immer davon ausgegangen, dass wir die Anlage, in die wir investieren, komplett abschreiben, bis sie in der Bilanz mit einem Restwert von einem Euro erscheint. Gehen wir nun aber von dem Punkt aus, dass wir die Investition nur eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen und sie nach dieser noch nicht komplett abgeschrieben ist. In diesem Falle wird die Investition zu ihrem Restwert verkauft. Dies Variante benötigt ein anderes Vorgehen bei der Kostenvergleichsrechnung.

Aufgabe

Ein Unternehmen möchte sich einen neuen PKW zulegen. Zur Wahl stehen zwei Fahrzeuge:

Modell A Modell B
52.000,00 45.000,00
4 Jahre 4 Jahre
16.000,00 13.000,00
50.000 km 50.000 km
1.200,00 1.500,00
10l 12l
1,20 1,20
200,00 220,00
400,00 340,00
8% 8%

Kostenvergleichsrechnung

Da ein Restwert vorhanden ist, gibt es nun zwei Dinge, die sich ändern. Zum einen die Berechnung der Abschreibung (AfA) und die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals (DGK) und somit auch die der kalkulatorischen Zinsen (Z).

Bei der Berechnung wird der Restwert (RW) erst von dem Wiederbeschaffungswert (WW) abgezogen und dann durch durch die Nutzungsdauer (ND) geteilt. Auch hier gilt: Ist kein Wiederbeschaffungswert (WW) gegeben, so wird mit dem Anschaffungswert (AW) gerechnet.

Formel der Abschreibung mit Restwert

Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen (Z) wird das durchschnittlich gebundene Kapital (DGK) benötigt. Um dies zu berechnen, darf der Restwert (RW) nicht ignoriert werden.

Formel der kalkulatorischen Zinsen mit Restwert

22.02.2006