Investitionsrechnung
Investitionsrechnung mit Restwert
Bei den vorherigen Aufgaben sind wir bis jetzt immer davon ausgegangen, dass wir die Anlage, in die wir investieren, komplett abschreiben, bis sie in der Bilanz mit einem Restwert von einem Euro erscheint. Gehen wir nun aber von dem Punkt aus, dass wir die Investition nur eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen und sie nach dieser noch nicht komplett abgeschrieben ist. In diesem Falle wird die Investition zu ihrem Restwert verkauft. Dies Variante benötigt ein anderes Vorgehen bei der Kostenvergleichsrechnung.
Aufgabe
Ein Unternehmen möchte sich einen neuen PKW zulegen. Zur Wahl stehen zwei Fahrzeuge:
Modell A | Modell B | |
Anschaffungskosten | 52.000,00 | 45.000,00 |
Nutzungsdauer | 4 Jahre | 4 Jahre |
Restwert nach 4 Jahren | 16.000,00 | 13.000,00 |
Jährliche Kilometerleistung | 50.000 km | 50.000 km |
Versicherung und Steuern p. a. | 1.200,00 | 1.500,00 |
Benzinverbrauch/100km | 10l | 12l |
Benzinpreis | 1,20 | 1,20 |
Inspektionskosten pro 10.000km | 200,00 | 220,00 |
Kosten für Verschleißteile pro 10.000km | 400,00 | 340,00 |
Kalkulationszinssatz | 8% | 8% |
Kostenvergleichsrechnung
Da ein Restwert vorhanden ist, gibt es nun zwei Dinge, die sich ändern. Zum einen die Berechnung der Abschreibung (AfA) und die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals (DGK) und somit auch die der kalkulatorischen Zinsen (Z).
Bei der Berechnung wird der Restwert (RW) erst von dem Wiederbeschaffungswert (WW) abgezogen und dann durch durch die Nutzungsdauer (ND) geteilt. Auch hier gilt: Ist kein Wiederbeschaffungswert (WW) gegeben, so wird mit dem Anschaffungswert (AW) gerechnet.
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen (Z) wird das durchschnittlich gebundene Kapital (DGK) benötigt. Um dies zu berechnen, darf der Restwert (RW) nicht ignoriert werden.