Eigenkapitalkonto

Das Eigenkapitalkonto ist ein ganz normales Bestandskonto. Das einzig ungewöhnliche ist, dass auf ihm jeden Monat nur eine Buchung eingeht. Und zwar handelt es sich dabei entweder um den Gewinn auf der Haben Seite oder um den Verlust auf der Soll Seite.

Nun muss dieser Gewinn oder Verlust allerdings noch ermittelt werden. Dazu verwendet man in der Betriebswirtschaft sogenannte Aufwands- und Ertragskonten. Deren Schlussbestände werden dann in das Gewinn- und Verlustkonto gebucht um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln, der dann letztendlich in das Eigenkapitalkonto gebucht wird.

Um dies zu veranschaulichen wird im Folgenden noch einmal jedes dieser hier erwähnten Konten genauer beschrieben.

Aufwandskonten

Immer dann, wenn Geld ausgegeben wird, ohne das man einen materiellen Gegenwert dafür erhält, werden diese Ausgaben auf den Aufwandskonten gebucht. Beispiele für Aufwandskonten sind:

Aufwendungen werden auf den Aufwandskonten immer auf der Soll Seite gebucht. Auf der Haben Seite wird nie etwas gebucht. Hier steht nur der Saldo, der dann auf das GuV Konto gebucht wird. Dies geschieht anhand folgendem Buchungssatz:

Aufwandskonto
Soll Haben
Aufwendungen Saldo

Ertragskonten

Immer dann, wenn Geld verdient wird, ohne das man einen materiellen Gegenwert dafür verliert, werden diese Einnahmen auf den Ertragskonten gebucht. Beispiele für Ertragskonten sind:

Erträge werden auf den Ertragskonten immer auf der Haben Seite gebucht. Auf der Soll Seite wird nie etwas gebucht. Hier steht nur der Saldo, der dann auf das GuV Konto gebucht wird. Dies geschieht anhand folgendem Buchungssatz:

Ertragskonto
Soll Haben
Saldo Erträge

Gewinn- und Verlustkonto

Nachdem am Jahresende alle Salden der Aufwands- und Ertragskonten feststehen, kann man diese nun auf das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) buchen. Es ist darauf zu achten die Aufwendungen auf der Soll Seite und die Erträge auf der Haben Seite zu buchen. Folgende zwei, auch schon oben genannte, Buchungssätze sind dazu von Nöten:

Sind die Aufwendungen größer als die Erträge, so hat man Verlust ermittelt. Ist es andersherum der Fall, so kann man Gewinn verbuchen.

Im Fall von Gewinn (Ertrag größer als Aufwand):

GuV-Konto
Soll Haben
Aufwendungen
Saldo (Gewinn)
Erträge

Buchungssatz: GuV an Eigenkapitalkonto

Im Fall von Verlust (Aufwand größer als Ertrag):

GuV-Konto
Soll Haben
Aufwendungen Erträge
Saldo (Verlust)

Eigenkapitalkonto an GuV

Nun hat man den Verlust oder Gewinn ermittelt und kann diesen ins Eigenkapitalkonto buchen und so auch dieses Konto schließen.

Was wir bis jetzt können

Das mag jetzt alles sehr verwirrend wirken. Deshalb habe ich die Vorgehensweise noch einmal anhand einer stichpunktartigen Liste aufgeführt:

06.01.2005