Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit d.h.: Man ist Träger von Rechten und Pflichten |
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Natürliche Personen Eintritt: Mit der Geburt und endet mit dem Tod |
Juristische Personen Eintritt: Mit der Gründung Beispiel: z.B. Körperschaften, Anstalten, Vereine, Unternehmen, etc. |
Arten der Rechtsgeschäfte
Einseitiges Rechtsgeschäft d.h.: Eine Person gibt eine rechtsgültige Willenserklärung ab |
Mehrseitiges Rechtsgeschäft d.h.: Zwei oder mehr Personen geben eine Willenserklärung ab |
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Empfangsbedürftig z.B.: Kündigung d.h.: Empfänger der Willenserklärung muss davon in Kenntnis gesetzt werden. |
Nicht Empfangsbedürftig z.B.: Testament d.h.: Empfänger der Willenserklärung muss nicht davon in Kenntnis gesetzt werden. |
Einseitig Verpflichtende z.B.: Schenkung d.h.: Eine Person verpflichtet sich zu einem Tun oder Unterlassen. |
Mehrseitig Verpflichtende z.B.: Kaufvertrag d.h.: mehrere Personen verpflichten sich zu einem Tun oder Unterlassen. |
Die Form der Rechtsgeschäfte
Grundsatz: Formfreiheit |
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Ausnahme: Formzwang |
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Schriftform Eigenhändige Unterschrift notwendig Beispiele: Ausbildungsvertrag, Kündigung, Vertrag über Ratenzahlung, Bürgschaft, Testament, Schuldvermachung, Schuldanerkenntnis |
Notarielle Beglaubigung Bestätigung der Echtheit der Unterschrift durch Notar Beispiele: Schriftliche Anmeldung zum Handelsregister, Grundbucheintrag |
Notarielle Beurkundung Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Inhalts durch Notar Beispiele: Grundstückskaufvertrag, Schenkungsversprechen, Erbverzicht, Hauptversammlungsbeschluss einer AG |
Geschäftsfähigkeit
Personenkreis | Wirkung von Willenserklärungen | |
Geschäftsunfähigkeit |
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Volle Geschäftsfähigkeit |
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Beschränkte Geschäftsfähigkeit |
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