Umsatzsteuerkonten
Immer dann, wenn ein Unternehmen seine produzierten Waren verkauft, werden diese automatisch besteuert. Diese Steuer ist im Volksmund als Mehrwertsteuer bekannt, heisst in der BWL aber Umsatzsteuer. Wird die Ware an ein anderes Unternehmen weiterverkauft und somit weiterverarbeitet, ist der Betrieb, der die Waren gekauft hat dazu berechtigt, diese Umsatzsteuer vom Staat zurückzuverlangen. Diese Art der zurückgeforderten Umsatzsteuer nennt man Vorsteuer.
Im Normalfall beträgt die Umsatzsteuer 16%, es gibt aber auch bestimmte Bereiche (z.B. Lebensmittel) in denen die Umsatzsteuer auf 7% reduziert wurde.
Sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Vorsteuer handel es sich um normale Bestandskonten. Zu beachten ist hierbei, dass Vorsteuer ein aktives und Umsatzsteuer ein passives Bestandskonto ist.
Immer, wenn etwas gekauft wird, wird auf das Konto Vorsteuer zugegriffen, wird etwas verkauft, greift man auf das Konto Umsatzsteuer zu. Um dies zu veranschaulichen werden die beiden Konten im Folgenden noch ein wenig detailierter beschrieben.
Beschäftigen wir uns erst mit dem Konto Vorsteuer. Wir wissen, dass jedes Mal, wenn ein Unternehmen etwas kauft, es automatisch einen Teil des bezahlten Preises (meist 16%) auf das Vorsteuerkonto bucht, um dieses Geld später vom Finanzamt zurückzufordern.
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Kommen wir nun zum Umsatzsteuerkonto. Sobald ein Unternehmen etwas verkauft rechnet es dem Verkaufspreis, den es für die Ware verlangt, zusätzlich die Umsatzsteuer hinzu. Das Unternehmen bekommt so 116% des verlangten Preises. Da ihm aber nur 100% zustehen muss es die 16% Steuer auf das Umsatzsteuerkonto buchen, damit es später als Steuer an den Staat bezahlt werden kann.
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Zahllast und Vorsteuerüberhang
Um die beiden Konten schließen zu können wird erst einmal ermittelt, ob eine Zahllast oder ein Vorsteuerüberhang besteht.
Ist die Zahllast der Fall, bedeutet das, dass das Unternehmen mehr Umsatzsteuer durch Verkäufe als Vorsteuer durch Einkäufe erwirtschaftet hat. Das Unternehmen kann somit die Umsatzsteuer nicht mit der Vorsteuer decken und schuldet somit dem Finanzamt die restliche Umsatzsteuer (Dies ist der häufigere Fall).
Ist der Vorsteuerüberhang der Fall, bedeutet das, dass das Unternehmen mehr Vorsteuer durch Einkäufe als Umsatzsteuer durch Verkäufe erwirtschaftet hat. Das Unternehmen kann somit die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer decken und die restlichen Steuern, die es bei Einkäufen bezahlt hat vom Finanzamt zurückfordern (Dies ist der seltenere Fall)
Abschluss bei Zahllast
Zuerst prüft man, ob der Saldo des Kontos Umsatzsteuer größer ist als der des Kontos Vorsteuer. Ist dies der Fall, so liegt wie wir wissen eine Zahllast vor. Das Konto Vorsteuer wird über das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen.
Folgendes Beispiel sollte die Buchung veranschaulichen
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Auf dem Konto Vorsteuer ist der Betrag von 2000,00 gebucht |
Auf dem Konto Umsatzsteuer ist der Betrag von 3000,00 gebucht |
Wir buchen nun den Betrag des Kontos Vorsteuer auf das Konto Umsatzsteuer um das Konto Vorsteuer zu schließen. Dazu benutzen wir folgenden Buchungssatz:
Umsatzsteuer
an Vorsteuer
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Der Betrag in Höhe von 2000,00 ist nun von der Habenseite auf das Umsatzsteuerkonto gebucht worden, sodass das Konto nun sowohl auf der Haben als auf der Soll Seite gleich groß ist, was wiederrum bedeutet, dass kein Geld mehr auf ihm vorhanden ist. |
Der Betrag vom Vorsteuerkonto ist nun auf dieses Konto auf der Sollseite dazugekommen. Somit steht nun auf der Habenseite der Betrag, den das Unternehmen dem Staat schuldet und auf der Sollseite der Betrag, den das Unternehmen vom Staat bekommt. |
Um das Umsatzsteuerkonto zu schließen bucht man:
Umsatzsteuer
an Bank/SBK
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Nun wurde der Betrag des Vorsteuerkontos auf das Umsatzsteuerkonto überwiesen. Sowohl die Soll - als auch die Habenseite sind nun addiert gleich groß, was bedeutet, dass das Konto leer und somit abgeschlossen ist. |
Auf der Sollseite ist nun der Betrag des Vorsteuerkontos eingegangen. Dieser vermindert zwar die Forderungen an das Finanzamt, kann diese aber nicht decken, da ja eine Zahllast vorliegt. Der nun noch verbleibende Betrag auf dem Konto wird durch die Buchung an die Bank (am 10. jedes Monats) vom Konto heruntergebucht. Somit ist das Konto leer und ebenso abgeschlossen. Am Jahresende wird das Konto über das SBK abgeschlossen. Dazu wird folgender Buchungssatz benutzt: Umsatzsteuer an SBK |
Was wir bis jetzt können
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Jahresanfang
- Eröffnung aller Konten anhand Buchung auf das EBK
- Im Laufe des Jahres
- Buchungen auf die verschiedenen Bestandskonten
- Aufwendungen auf die Aufwandskonten buchen
- Erträge auf die Ertragskonten buchen
- Bei jedem Einkauf Vorsteuer auf das Vorstandskonto buchen
- Bei jedem Verkauf Umsatzsteuer auf das Umsatzsteuerkonto buchen
- Forderung oder Überweisung der Umsatzsteuer am 10. jedes Monats
- Jahresende
- Buchung der Salden der Aufwandskonten auf das GuV-Konto
- Buchung der Salden der Ertragskonten auf das GuV-Konto
- Ermittlung des Gewinns/Verlustes anhand des GuV-Kontos
- Buchung des Gewinns/Verlustes auf das Eigenkapitalkonto
- Schließung aller Konten anhand Buchung auf das SBK